Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: VO Inhalt u. Form d. Erklärung n. d. GVG
Abschnitt: Paragraphen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 001
Kurztext: Bebauungserklärung
Text: Die schriftliche Erklärung des Rechtserwerbers gemäß § 15a Abs. 1 des Grundverkehrsgesetzes hat nach dem in der Anlage 1 dargestellten Muster zu erfolgen.