Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes
Abschnitt: Paragrafen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 006
Kurztext: Vereinfachter Bebauungsplan
Text: Für Plandarstellungen des vereinfachten Bebauungsplanes sowie seiner
Änderungen gelten die Bestimmungen in § 1 Abs. 2, § 2 und § 3 Abs. 2,
1. Satz nicht, die des § 5 Abs. 1 ohne Verpflichtung zur Ausführung
als Plandruck und die übrigen nur soweit dies zur Darstellung der
Festlegungen erforderlich ist.