Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes
Abschnitt: Paragrafen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 007
Kurztext: Außerkrafttreten älteren Rechts
Text: Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der
Landesregierung vom 3. Februar 1970, LGBl. Nr. 108, über die
Ausführung der Bebauungspläne außer Kraft.