Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: VO Dauerschallp. bei Baulandwidmungen
Abschnitt: Paragrafen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 001
Kurztext: Äquivalenter Dauerschallpegel
Text: Der äquivalente Dauerschallpegel wird als konstanter Schallpegel, der
bei dauernder Einwirkung dem ununterbrochenen Lärm oder Lärm mit
schwankendem Schallpegel energieäquivalent ist, errechnet
(A-bewerteter energieäquivelenter Dauerschallpegel). Zeitlich in
ihrer Intensität schwankende Schallereignisse werden dadurch mit
einer Zahl angegeben.