Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: NÖ Planzeichenverordnung
Abschnitt: 1. Allgemeine Bestimmungen
Inhalt: 1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Paragraf: § 001
Kurztext: Anwendungsbereich
Text: Diese Verordnung regelt Form und Ausführung der Pläne und der
anderen zeichnerischen Darstellungen örtlicher Raumordnungsprogramme
einschließlich der Darstellung der Ergebnisse der
Grundlagenforschung. Sowohl EDV-gerecht hergestellte (digitale)
örtliche Raumordnungsprogramme als auch händisch (analog)
hergestellte örtliche Raumordnungsprogramme haben den Bestimmungen
dieser Verordnung zu entsprechen.