Zweitwohnungsabgabegesetz
Fassung:
LGBl. Nr. 59/2023
Zuletzt:
LGBl.Nr. 27/2024
Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz
Inhalt:
Paragraf:
§ A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Abschnitt: Allgemeines
§ 1 Ermächtigung zur Erhebung der Abgabe
§ 2 Abgabengegenstand
§ 3 Abgabepflichtige Person
2. Abschnitt: Zweitwohnungen in Gebäuden
§ 4 Bemessungsgrundlage
§ 5 Höhe der Abgabe
§ 6 Entstehung und Fälligkeit der Abgabe
3. Abschnitt: Wohnwagen
§ 7
4. Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 8 Datenverarbeitung, Datenerhebung
§ 9 Eigener Wirkungsbereich, Behörde
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmung