Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Aufzugsgesetz 1998
Aufzugsverordnung 2010
Bauordnung 1994
Bautechnikgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2013
Betriebstypenverordnung 2016
Einheitssatz-Verordnung 2011
Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
Feuerwehrgesetz 2015
Gassicherheitsverordnung 2006
Gasverordnung
Grenzwertverordnung
Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
Grundverkehrsgesetz 1994
Heizkessel-Verordnung
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
Klimaanlagenverordnung
Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Notifikationsgesetz 2017
Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Raumordnungsgesetz 1994
Allgemeines zum Gesetz
Artikel
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Überörtliche Raumordnung
III. Örtliche Raumordnung
015 Aufgabe
016 Privatwirtschaftliche Maßnahmen zur Baulandsich...
017 Auskunfts- und Mitteilungspflicht
018 Flächenwidmungsplan
019 Vorbehaltsflächen
020 Form und Kundmachung des Flächenwidmungsplanes
021 Bauland
022 Widmungen im Bauland
023 Sonderwidmungen im Bauland
024 Geschäftsbauten
025 Aufschließungsbeitrag im Bauland
026 Höhe, Berechnung und ...
027 Ausnahmen vom Aufschließungsbeitrag
028 Erhaltungsbeitrag im Bauland
029 Verkehrsflächen
030 Grünland
030a Sonderausweisung für Funkanlagen,*
030b Sonderbestimmungen für Dauerkleingärten
031 Bebauungsplan
032 Inhalt des Bebauungsplanes
033 Verfahren in der Gemeinde
034 Aufsichtsverfahren und Kundmachung
035 Vereinbarungen über Planungskosten
036 Änderung des Flächenwidmungsplanes*
037 Wirkung des Flächenwidmungsplanes
037a Widmungsneutrale Bauwerke
037b Neuplanungsgebiete
038 Entschädigung
IV. Übergangs- und Schlußbestimmungen
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz - Ukraine
Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
Unterbringungs-SicherstellungsVO - Ukraine
Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
Vorbehaltsgebiete-Verordnung
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Abschnitt: III. Örtliche Raumordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 030a
Kurztext: Sonderausweisung für Funkanlagen,*
Text: *Photovoltaik- und Windkraftanlagen

(1) Masten von mehr als zehn Meter Höhe einschließlich eines allfälligen Antennenteils für Funkanlagen, die telekommunikationsrechtlichen Vorschriften unterliegen, dürfen im Grünland nur errichtet werden, wenn im Flächenwidmungsplan eine entsprechende Sonderausweisung die Errichtung zulässt. Die Höhe der Anlage ist dabei vom Fußpunkt des Mastes zu messen.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Funkanlagen, die im überwiegenden öffentlichen Interesse zu Zwecken des Hilfs-, Rettungs- und Katastrophenhilfsdienstes, der Feuerwehr und des Zivilschutzes sowie zu Zwecken der Landesverteidigung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung errichtet und betrieben werden.

(3) Über § 30 Abs. 5 erster Satz hinaus dürfen frei stehende Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen im Grünland nur errichtet werden, wenn im Flächenwidmungsplan eine entsprechende Sonderausweisung die Errichtung zulässt. Davon ausgenommen sind frei stehende Photovoltaikanlagen mit einer Modulfläche bis 50 m².
(Anm: LGBl.Nr. 69/2015, 111/2022)

(Anm: LGBl.Nr. 32/1999)