Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: NÖ Kleingartengesetz
Abschnitt: II. Voraussetzungen für die Errichtung von...
Inhalt: Orig. Titel: Voraussetzungen für die Errichtung von Kleingartenanlagen
Paragraf: § 005
Kurztext: Größe der Kleingärten
Text: Die Größe des einzelnen Kleingartens darf 120 m2 nicht unter- und 300
m2 nicht überschreiten. Dieses Ausmaß darf durch Restflächen bis auf
400 m2 vergrößert werden. Die Breite des einzelnen Kleingartens muß
mindestens 10 m betragen.