Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
Abschnitt: Paragrafen des Gesetzes
Inhalt: 
Paragraf: § 002
Kurztext: § 2
Text: Die näheren Bestimmungen hat die Gemeindevertretung in einer
Beitragsordnung zu regeln, die gleichzeitig mit dem Beschluß gemäß
§ 1 Abs. 1 zu erlassen ist.

(Anm: LGBl.Nr. 55/1968)