Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Aufzugsgesetz 1998
Aufzugsverordnung 2010
Bauordnung 1994
Bautechnikgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2013
Betriebstypenverordnung 2016
Einheitssatz-Verordnung 2011
Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
Feuerwehrgesetz 2015
Gassicherheitsverordnung 2006
Gasverordnung
Grenzwertverordnung
Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
Grundverkehrsgesetz 1994
Heizkessel-Verordnung
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
Klimaanlagenverordnung
Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Allgemeines zum Gesetz
I. Allgemeine Bestimmungen
II: Allgemeine Sicherheits- u. Umwelschutzvor...
III. Allgemeine Best... sparsame Verw. v.Energie
006 Energieeinsparung
007 Gebäudetechnische Systeme
008 Dimensionierung von Heizungsanlagen
009 Anschluss an gemeindeeigene zentrale Wärmevers...
010 Elektrische Widerstandsheizungen
011 Energieanlagen in Gebäuden, die öffentlichen Zweck
IV. Bestimmungen hins. der Emissionen v. Klein..
V. Errichtung, wesentliche Änderung u. Betrieb..
VI. Überprüfung von Heizungsanlagen
VII. Sonderbest. f. erdgasversorgte Heiszungsanl
VIIa. Klimaanlagen
VIII. Überprüfung und Reinugung von Fängen
IX. Bestimmungen für sonst. Gasanlagen u. -geräte
X. Errichtung, wesentliche Anderung und ...
XI. Allgemeine Gefahrenvorsorge, Zwangsrechte,...
XII. Abschnitt
XIII. Abschnitt
XIV. Schlussbestimmungen
Anlagen
Notifikationsgesetz 2017
Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Raumordnungsgesetz 1994
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz - Ukraine
Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
Unterbringungs-SicherstellungsVO - Ukraine
Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
Vorbehaltsgebiete-Verordnung
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Abschnitt: III. Allgemeine Best... sparsame Verw. v.Energie
Inhalt: III. ABSCHNITT
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE MÖGLICHST SPARSAME VERWENDUNG VON ENERGIE IN BEZUG AUF HEIZUNGSANLAGEN
Paragraf: § 011
Kurztext: Energieanlagen in Gebäuden, die öffentlichen Zweck
Text: Orig. Titel: Energieanlagen in Gebäuden, die öffentlichen Zwecken dienen

(1) Beim Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden, die öffentlichen
Zwecken dienen, sowie bei Änderung der energietechnischen Anlagen
solcher Gebäude sind zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser
vorrangig Solaranlagen oder andere Anlagen mit erneuerbarer Energie
vorzusehen, sofern dies technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll
und mit dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes vereinbar ist.

(2) Die Planung nach Abs. 1 hat eine Abschätzung der
Wirtschaftlichkeit gegenüber Anlagen mit konventionellen
Energieträgern zu enthalten und ist den Einreichunterlagen gemäß den
§§ 28 und 29 Oö. Bauordnung 1994 anzuschließen.

(3) Bei Gebäuden im Sinn des Abs. 1 ist überdies eine
Energiebuchhaltung zu führen, sofern dies technisch möglich ist.