Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Aufzugsgesetz 1998
Aufzugsverordnung 2010
Bauordnung 1994
Bautechnikgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2013
Betriebstypenverordnung 2016
Einheitssatz-Verordnung 2011
Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
Feuerwehrgesetz 2015
Gassicherheitsverordnung 2006
Gasverordnung
Grenzwertverordnung
Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
Grundverkehrsgesetz 1994
Heizkessel-Verordnung
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
Klimaanlagenverordnung
Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Allgemeines zum Gesetz
I. Allgemeine Bestimmungen
II: Allgemeine Sicherheits- u. Umwelschutzvor...
III. Allgemeine Best... sparsame Verw. v.Energie
IV. Bestimmungen hins. der Emissionen v. Klein..
V. Errichtung, wesentliche Änderung u. Betrieb..
018 Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen
018a Eintragung in ein öffentliches Register
019 Bewilligungspflichten
020 Erlöschen der Bewilligung
021 Anzeigepflichten
022 Abnahme- und Meldepflichten
023 Nachträgliche Auflagen
024 Auflassung von Feuerungsanlagen
VI. Überprüfung von Heizungsanlagen
VII. Sonderbest. f. erdgasversorgte Heiszungsanl
VIIa. Klimaanlagen
VIII. Überprüfung und Reinugung von Fängen
IX. Bestimmungen für sonst. Gasanlagen u. -geräte
X. Errichtung, wesentliche Anderung und ...
XI. Allgemeine Gefahrenvorsorge, Zwangsrechte,...
XII. Abschnitt
XIII. Abschnitt
XIV. Schlussbestimmungen
Anlagen
Notifikationsgesetz 2017
Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Raumordnungsgesetz 1994
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz - Ukraine
Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
Unterbringungs-SicherstellungsVO - Ukraine
Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
Vorbehaltsgebiete-Verordnung
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Abschnitt: V. Errichtung, wesentliche Änderung u. Betrieb..
Inhalt: V. ABSCHNITT
ERRICHTUNG, WESENTLICHE ÄNDERUNG UND BETRIEB VON HEIZUNGSANLAGEN
Paragraf: § 023
Kurztext: Nachträgliche Auflagen
Text: (1) Ergibt sich bei bewilligten Feuerungsanlagen, dass mangels
entsprechender behördlicher Auflagen oder trotz Einhaltung der
vorgeschriebenen Auflagen den Sicherheits- und
Umweltschutzbestimmungen des § 18 nicht entsprochen wird, so hat die
Behörde die zur Beseitigung dieser Auswirkungen erforderlichen
zusätzlichen Auflagen auch nach Erteilung der Bewilligung
vorzuschreiben. Soweit solche Auflagen nicht zur Vermeidung einer
Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen erforderlich
sind, dürfen sie nur vorgeschrieben werden, wenn sie nicht
unverhältnismäßig sind, vor allem wenn der mit der Erfüllung der
Auflagen verbundene Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem mit den
Auflagen angestrebten Erfolg steht.

(2) Abs. 1 gilt sinngemäß bei anzeigepflichtigen Feuerungsanlagen.