Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Aufzugsgesetz 1998
Aufzugsverordnung 2010
Bauordnung 1994
Bautechnikgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2013
Betriebstypenverordnung 2016
Einheitssatz-Verordnung 2011
Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
Feuerwehrgesetz 2015
Gassicherheitsverordnung 2006
Anhang 1 - Biogasanlagen
005 Gasrohrleitungen
006 Entschwefelung
007 Aufstellungserfordernisse für Gasverbrauchseinr...
008 Zutrittsbeschränkung
009 Anforderungen an Membranen für Gasspeicher
010 Baulicher und organisatorischer Brandschutz
011 Explosionsgefährdete Bereiche
012 Fermenter und Faultürme
013 Gasspeicher
014 Gasmotoraufstellungsräume
015 Verdichter für Biogas
016 Ableitungen aus Überdrucksicherungen
017 Kondensatabscheider
018 Betriebs- und Wartungsvorschriften
AN01 Definition
AN02 Über- und Unterdrucksicherungen
AN03 Flammendurchschlagsicherung
AN04 Gasfackel
Anhang 2
Paragrafen der Verordnung
Gasverordnung
Grenzwertverordnung
Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
Grundverkehrsgesetz 1994
Heizkessel-Verordnung
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
Klimaanlagenverordnung
Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Notifikationsgesetz 2017
Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Raumordnungsgesetz 1994
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz - Ukraine
Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
Unterbringungs-SicherstellungsVO - Ukraine
Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
Vorbehaltsgebiete-Verordnung
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Gassicherheitsverordnung 2006
Abschnitt: Anhang 1 - Biogasanlagen
Inhalt: Anhang 1
Biogasanlagen
Paragraf: § 018
Kurztext: Betriebs- und Wartungsvorschriften
Text: (1) Für die Anlage ist eine Betriebs- und Wartungsvorschrift zu
erstellen, in der detaillierte Angaben über das Anfahren und
Abfahren der Biogasanlage sowie das Verhalten und die erforderlichen
Maßnahmen bei Störungen enthalten sind. Weiters sind in diesen
Anweisungen der Umfang und die Zeitintervalle für die
wiederkehrenden Kontrollen der sicherheitstechnisch relevanten
Anlagenteile wie z.B. Überdrucksicherungen, Gängigkeit der
Absperrorgane u.a. festzulegen.

(2) Für die Biogasanlage ist ein Brandschutzplan zu erstellen.

(3) Für die Biogasanlage ist eine eigenberechtigte Person namhaft
zu machen. Diese Person muss ihren Wohnsitz im Inland haben. Dies
gilt nicht, sofern
- die Zustellung der Verhängung und die Vollstreckung von
Verwaltungsstrafen durch Übereinkommen sichergestellt sind oder
- es sich um Staatsangehörige einer EWR-Vertragspartei handelt,
die ihren Wohnsitz in einem EWR-Vertragsstaat haben.