Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Steiermärkisches Baumschutzgesetz 1989
Abschnitt: Paragrafen des Gesetzes
Inhalt: 
Paragraf: § 004
Kurztext: Behörden und Instanzen
Text: Dieses Gesetz ist mit Ausnahme des § 6 von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013