Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: NÖ Grundverkehrsverordnung
Abschnitt: Paragrafen
Inhalt: 
Paragraf: § 004
Kurztext: Schlussbestimmungen
Text: (1) Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.



(2) Die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 28. Juni 1977 über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Grundverkehrsbehörden, LGBl. 6800/1, tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.