Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: VO des LH bzgl. VOen für Bundesbauten
Abschnitt: Bestimmungen
Inhalt: Auf Grund der §§ 10 Abs. 3, 12 Abs. 2, 15 Abs. 3 bis 5, 21 Abs. 1 und 50 Abs. 4 des Baugesetzes, LGBl. Nr. 52/2001, in der Fassung LGBl. Nr. 44/2007, wird verordnet:
Paragraf: § 02
Kurztext: ohne Titel
Text: Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Geltung von Verordnungen auf Grund des Baugesetzes für öffentliche bundeseigene Gebäude, LGBl. Nr. 13/2002, außer Kraft.