Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Wiener Kleinfeuerungsverordnung
Abschnitt: 4. Abschnitt
Inhalt: Qualitätssicherung der Produktion sowie der Produkte



Paragraf: § 17
Kurztext: ohne Titel
Text: . Jede zugelassene Stelle hat den übrigen zugelassenen Stellen nach § 12 WKlfG und der Behörde einschlägige Auskünfte über die ausgestellten bzw. die von ihr, vom Antragsteller oder der Antragstellerin zurückgezogenen Bescheinigungen für Qualitätssicherungssysteme zu geben.