Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Aufzugsverordnung 2010
Abschnitt: Bestimmungen
Inhalt: 
Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Oö. Aufzugsgesetzes 1998, LGBl. Nr. 69, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 90/2001 und 91/2009, wird verordnet:
Paragraf: § 003
Kurztext: Unterlagen
Text: Der Anzeige gemäß § 4 Abs. 3 des Oö. Aufzugsgesetzes 1998 sind jedenfalls in zweifacher Ausfertigung anzuschließen:
1. eine technische Beschreibung samt Anlagenzeichnung;

2. Unterlagen über die statische Bemessung und die Ausführung hinsichtlich Brandschutz, Schallschutz, Energieeffizienz, Barrierefreiheit sowie die Lage des Aufzugs im Gebäude;

3. gegebenenfalls die Entscheidung gemäß § 6a Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015;

4. ein Gutachten einer Aufzugsprüferin oder eines Aufzugsprüfers gemäß § 4.

(Anm: LGBl.Nr. 45/2017, 11/2019)