Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Aufzugsordnung 2016
Aufzugstechnikverordnung 2017
Bauordnung 2014
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Allgemeines zum Gesetz
1. Teil
2. Teil
3. Teil - 1. Abschnitt
005 Anwendungsbereich
006 Allgemeine Anforderungen für die Verwendung
007 Baustoffliste ÖA
008 Produktregistrierung
009 Einbauzeichen ÜA
3. Teil - 2. Abschnitt
3. Teil - 3. Abschnitt
3. Teil - 4. Abschnitt
4. Teil
5. Teil
6. Teil - 1. Abschnitt
6. Teil - 2. Abschnitt
7. Teil
8. Teil
Anlagen
Bautechnikverordnung 2014
Feuerwehrgesetz 2015
Gassicherheitsgesetz 2002
Grundverkehrsgesetz 2007
Grundverkehrsverordnung
Kanalgesetz 1977
Kleingartengesetz
Kraftfahrzeugabstell­abgabe­gesetz
Photovoltaikanlagen im Grünland - SekRop PV
Planzeichenverordnung
Raumordnungsgesetz 2014
Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes
VO bundeseigene Gebäude
VO Dauerschallp. bei Baulandwidmungen
Warengruppen-Verordnung 2009
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Abschnitt: 3. Teil - 1. Abschnitt
Inhalt: Verwendungsanforderungen

1. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
Paragraf: § 006
Kurztext: Allgemeine Anforderungen für die Verwendung
Text: Bauprodukte, die in der Baustoffliste ÖA (§ 7) angeführt sind, dürfen nur verwendet werden, wenn

1. sie dem für sie geltenden und in der Baustoffliste ÖA bekanntgemachten Regelwerk entsprechen oder nur unwesentlich davon abweichen oder

2. für sie eine Bautechnische Zulassung (§ 12) vorliegt

und sie das Einbauzeichen (§ 9) tragen.