Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
Abschnitt: Paragraphen
Inhalt: 
Paragraf: § 003
Kurztext: Pflichten der Gemeinde
Text: Ausmaß und Inhalt der den Gemeinden im § 5 Abs. 1 Oö. FGPG zur Verpflichtung erklärten Vorkehrungen für die Brandverhütung richten sich nach den Bestimmungen der §§ 16 und 17 Oö. Feuerwehr-Ausrüstungs- und Planungsverordnung.